Leistungen

Unser Leistungsangebot:

 

  1. Heilpädagogische Beratung
  2. Gesetzliche Betreuung

Heilpädagogische Beratung

Wir bieten heilpädagogische Beratungen an, wenn:

Sie oder Ihr Kind eine bestehende oder drohende Behinderung vorweisen.

Nicht immer werden alle Kosten von den jeweiligen Ämtern übernommen. 

Daher ist unser Erstgespräch für Sie immer kostenlos.

Bevor eine weitere Betreuung zustande kommt, werden wir das jeweilige Amt mit Ihrer Vollmacht anschreiben und um eine Kostenübernahme bitten.

Erst nach der Antwort vom Amt werden die weiteren Schritte mit Ihnen besprochen.

Sollte eine Betreuung zustande kommen, wird ein Vertrag abgeschlossen, in dem ein Hilfeplan inkludiert ist.  

Dieser dient beiden Seiten als Richtlinie, wie der weitere Verlauf der Betreuung aussehen wird.

 

Wir freuen uns schon Sie treffen zu dürfen.

Gesetzliche Betreuung

Viele unserer Mitmenschen können ihren Alltag nicht mehr selbständig organisieren und benötigen daher dringend Lebenshilfe.

Ist dies der Fall, stellt das Gericht geistig behinderten, psychisch erkrankten, suchterkrankten und verwirrten älteren Menschen eine Betreuungsperson an die Seite.

Auf Beschluss des Amtsgerichtes stellen wir eine/n BetreuerIn für psychisch kranke oder suchtkranke Menschen in den Bereichen der Vermögens-, Aufenthalts- und Gesundheitssorge. 

Bei uns bekommen Sie eine Betreuung mit Herz und Verstand.

Der Klient ist für uns der Wegweiser. 

Wenn Sie oder ein Familienmitglied Hilfe  brauchen, freuen wir uns schon sehr auf Ihren Anruf. 

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